Förderübersicht Rheinland-Pfalz

Förderung für Solar, Wärmepumpe & Co. – 2026 und was 2027 kommt

Alle wichtigen Zuschüsse, Kredite und Steuervorteile von Bund, KfW, BAFA und Land für Photovoltaik, Speicher, Wärmepumpe, Sanierung und E-Mobilität – verständlich zusammengefasst.

Stand: 30. September 2026
31.12.2026Stichtag: Solaranlagen, die bis dahin ans Netz gehen, erhalten 20 Jahre feste Vergütung.
0 %Mehrwertsteuer auf PV-Anlage und Speicher – unbefristet, auch 2027.
bis 70 %Zuschuss für eine Wärmepumpe, bei geringem Einkommen bis 80 %.
0 €Landeszuschuss für private PV in Rheinland-Pfalz – die Förderung kommt vom Bund.
Bereich 1

Photovoltaik und Speicher

Für die Solaranlage selbst gibt es 2026 keinen Zuschuss – weder vom Bund noch vom Land. Sie profitieren über Steuervorteile, die gesetzliche Einspeisevergütung und einen Förderkredit. Den größten Vorteil bringt jede Kilowattstunde, die Sie selbst verbrauchen: Sie ersetzt Netzstrom für durchschnittlich rund 37 Cent.

Einspeisevergütung7,70 ct /kWh

Bis 10 kWp mit Eigenverbrauch, 20 Jahre garantiert.

Mehrwertsteuer0 %

Auf Module, Wechselrichter, Speicher und Montage.

Einkommensteuersteuerfrei

Erträge aus Anlagen bis 30 kWp je Wohn-/Gewerbeeinheit.

KfW-Kredit 270ab 4,7 % eff.

Für PV, Speicher und Wallbox, ohne Einkommensgrenze.

Einspeisevergütung im Detail (Inbetriebnahme 01.08.2026 bis 31.01.2027)

AnlagengrößeTeileinspeisung (mit Eigenverbrauch)Volleinspeisung
bis 10 kWp7,70 ct/kWh12,22 ct/kWh
Anteil 10 bis 40 kWp6,66 ct/kWhniedriger, je nach Anteil
Anteil 40 bis 100 kWp5,44 ct/kWhniedriger, je nach Anteil

Die Vergütung gilt 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme. Maßgeblich ist der Satz am Tag der Inbetriebnahme – spätere Senkungen betreffen Ihre Anlage nicht.

Gut zu wissen

  • 0 % Mehrwertsteuer gilt für PV-Anlagen auf oder an Wohngebäuden und öffentlichen Gebäuden; bis 30 kWp gilt die Voraussetzung automatisch als erfüllt. Die Regel steht im Umsatzsteuergesetz, ist unbefristet und wird von der EEG-Reform nicht berührt.
  • KfW 270 „Erneuerbare Energien – Standard“: Laufzeit 2 bis 30 Jahre, bis zu 5 tilgungsfreie Anfangsjahre, Zins je nach Bonität (Stand 24.09.2026: ab 4,66 % effektiv). Der Antrag läuft über Ihre Hausbank und muss vor der Beauftragung gestellt werden – auch eine mündliche Beauftragung zählt schon als Vorhabenbeginn.
  • Speicher werden nicht bezuschusst, lassen sich aber über KfW 270 mitfinanzieren – auch als Nachrüstung. Mit Speicher steigt der Eigenverbrauch typischerweise von rund 30 % auf 60 bis 75 %.
  • Balkonkraftwerke sind von der KfW-Förderung ausgeschlossen. Einige Kommunen in Rheinland-Pfalz zahlen dafür eigene Zuschüsse (siehe Bereich 5).
Bereich 2

Wärmepumpe und Heizungstausch

Die KfW fördert den Umstieg von einer fossilen Heizung (Öl, Gas, Kohle, Nachtspeicher) auf eine klimafreundliche Heizung mit einem Zuschuss. Seit der Reform vom 21.07.2026 gilt: Gefördert wird nur noch der Wechsel von fossil auf erneuerbar. Die einzelnen Bausteine werden zusammengezählt.

Grundförderung30 %

Für alle Eigentümer.

Klima­geschwindigkeits-Bonus+16 %

Selbstnutzer, Tausch einer alten fossilen Heizung. Anträge bis 31.01.2027.

Einkommens-Bonus+10 bis 40 %

Selbstnutzer bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen.

Förderfähige Kosten28.000 €

Für die erste Wohneinheit, danach gestaffelt.

Einkommens-Bonus: so ist er gestaffelt

Zu versteuerndes HaushaltseinkommenBonusMaximaler Gesamtzuschuss
bis 30.000 €40 %80 % (bis 22.400 €)
30.001 bis 40.000 €30 %70 % (bis 19.600 €)
40.001 bis 50.000 €10 %70 % (bis 19.600 €)
über 50.000 €kein Bonus46 % mit Klimabonus (bis 12.880 €)

Maßgeblich ist der Durchschnitt der Einkommensteuerbescheide aus dem zweiten und dritten Jahr vor Antragstellung. Für jedes minderjährige Kind im Haushalt werden 10.000 € weniger angerechnet.

Beispiel: Einfamilienhaus, alte Gasheizung, Einkommen 35.000 €

30 % Grundförderung + 16 % Klimabonus + 30 % Einkommensbonus = 76 %, begrenzt auf 70 % der förderfähigen Kosten.

Kosten 28.000 €Zuschuss 19.600 €Eigenanteil 8.400 €

Wer bekommt was?

AntragstellerProgrammFörderung
Selbstnutzende EigentümerKfW 45830 % + Klimabonus + Einkommensbonus, max. 70 bzw. 80 %
Vermieter, WEG, Vereine (Wohngebäude)KfW 458 / 45930 % Grundförderung, keine Boni
Unternehmen (Nichtwohngebäude)KfW 52230 %; förderfähig bis 150 m² 28.000 €, darüber gestaffelt je m²
KommunenKfW 42230 % Grundförderung

Voraussetzungen

  • Nur fossil → erneuerbar: Gefördert werden Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie und der Anschluss an ein Wärmenetz – als Ersatz einer fossilen Heizung.
  • Schall: Außengeräte von Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen seit 01.01.2026 mindestens 10 dB unter dem EU-Grenzwert liegen.
  • Kältemittel: Bis 31.12.2027 sind auch Geräte mit synthetischen Kältemitteln förderfähig, ab 2028 nur noch natürliche Kältemittel wie R290. Der frühere Effizienzbonus von 5 % dafür ist entfallen.
  • Keine Kühlung: Reine Klimageräte zum Kühlen werden nicht gefördert.

So läuft der Antrag

Vertrag schließenLiefer- und Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb – mit der Bedingung, dass die Förderzusage kommt.
Antrag stellenIm Portal „Meine KfW“ – vor Beginn der Arbeiten.
Einbauen & nachweisenNach der Zusage einbauen, Nachweis des Fachbetriebs hochladen, dann wird ausgezahlt.

Alternativen und Ergänzungen

Steuerbonus § 35c EStG20 % über 3 Jahre

Statt Zuschuss: 7 % im ersten, 7 % im zweiten und 6 % im dritten Jahr direkt von der Einkommensteuer, max. 40.000 €. Nur für selbst genutzte Gebäude, die älter als 10 Jahre sind. Nötig ist eine Bescheinigung des Fachbetriebs. Nicht mit KfW/BAFA für dieselbe Maßnahme kombinierbar.

Ergänzungskredit KfW 358 / 359bis 120.000 €

Kredit für den Eigenanteil, je Wohneinheit – nur mit Zusage aus der Heizungsförderung oder den BAFA-Einzelmaßnahmen. Selbstnutzer mit bis zu 90.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen erhalten einen Zinsvorteil.

Bereich 3

Sanierung, Lüftung und Smart Home

Für einzelne Maßnahmen an Gebäudehülle und Technik zahlt das BAFA seit 21.07.2026 einheitlich 15 % Zuschuss. Dazu zählen auch Mess-, Steuer- und Regeltechnik sowie Smart-Home-Systeme, die den Energieverbrauch optimieren.

MaßnahmeZuschussMit Sanierungsfahrplan (iSFP)
Gebäudehülle: Dämmung, Fenster, Türen, sommerlicher Wärmeschutz15 %+5 % auf Kosten über 30.000 €
Anlagentechnik: Lüftung, Mess-/Steuer-/Regeltechnik, Smart Home15 %+5 % auf Kosten über 30.000 €
Heizungsoptimierung: z. B. hydraulischer Abgleich, Pumpentausch15 %+5 % auf Kosten über 30.000 €
Fachplanung und Baubegleitung durch Energieberater50 %max. 5.000 € (Ein-/Zweifamilienhaus), 20.000 € (Mehrfamilienhaus)
  • Förderfähige Kosten: 30.000 € je Wohneinheit und Jahr, mit Sanierungsfahrplan 60.000 €. Im Mehrfamilienhaus: erste Einheit 30.000 €, Einheiten 2 bis 6 je 15.000 €, ab Einheit 7 je 8.000 €.
  • Komplettsanierung zum Effizienzhaus (KfW 261): Kredit bis 150.000 € je Wohneinheit mit Tilgungszuschuss von bis zu 15 %, je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe.
Bereich 4

Wallbox und E-Auto

Für die Wallbox selbst gibt es 2026 keinen Zuschuss. Sparen lässt sich trotzdem: beim Netzentgelt für steuerbare Geräte und mit der neuen E-Auto-Prämie des Bundes.

Weniger Netzentgelt für Wallbox, Wärmepumpe, Speicher und Klimaanlage (§ 14a EnWG)

Geräte über 4,2 kW werden beim Netzbetreiber als „steuerbar“ angemeldet. Der Netzbetreiber darf ihre Leistung bei Engpässen kurzzeitig auf 4,2 kW drosseln – abgeschaltet werden sie nie. Dafür zahlen Sie weniger Netzentgelt:

ModulSo funktioniert esErsparnis
Modul 1: PauschaleAutomatisch, ohne eigenen Zähler110–190 € pro Jahr
Modul 2: ProzentualEigener Zähler für das Gerät60 % weniger Netzentgelt-Arbeitspreis – lohnt sich meist ab ca. 4.500 kWh im Jahr
Modul 3: ZeitvariabelZusammen mit Modul 1, Smart Meter nötigGünstigeres Netzentgelt in Schwachlastzeiten, z. B. nachts

E-Auto-Prämie 2026 (BAFA)

Zu versteuerndes HaushaltseinkommenPrämie reines E-Auto
bis 45.000 €5.000 €
bis 60.000 €4.000 €
bis 80.000 €3.000 €
Kinderbonus+500 € je Kind, max. +1.000 € – Einkommensgrenze +5.000 € je Kind (max. 90.000 €)

Für Kauf und Leasing, Neuzulassung ab 01.01.2026, Antrag beim BAFA. Plug-in-Hybride mit höchstens 60 g CO₂/km oder mindestens 80 km elektrischer Reichweite: 1.500 €. Das Programm läuft bis 2029, solange Mittel vorhanden sind.

Bereich 5

Rheinland-Pfalz und Landkreis Birkenfeld

Das Land Rheinland-Pfalz zahlt 2026 keinen Zuschuss für private Solaranlagen oder Speicher; das frühere Solar-Speicher-Programm ist ausgelaufen. Unterstützung gibt es über zinsgünstige Darlehen und kostenlose Beratung.

ISB-Darlehen 505 – Modernisierungbis 100.000 €

Für selbst genutztes Wohneigentum: Dämmung, Fenster, Wärmepumpe, Solarthermie. 3,70 % Zins fest für 20 Jahre, Tilgungszuschuss 5 bis 25 %. Nur unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen; Antrag bei Stadt- oder Kreisverwaltung.

KIPKI – Klimaschutzprogramm der Kommunenje nach Gemeinde

Das Land hat Kommunen 250 Mio. € für Klimaschutz bereitgestellt. Manche Gemeinden zahlen daraus Bürgerzuschüsse, etwa 100 bis 200 € für Balkonkraftwerke. Im Landkreis Birkenfeld ist derzeit kein solches Programm bekannt – fragen Sie bei Ihrer Verbandsgemeinde nach.

Kostenlose Energieberatung0800 60 75 600

Energie-Hotline der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz – unabhängige Beratung zu Heizung, Solar und Förderung.

Bereich 6

Für Unternehmen und Kommunen

ProgrammWas wird gefördertFörderung
BEG Heizungsförderung (KfW 459, 522, 422)Wärmepumpe & erneuerbare Heizung in Wohn- und Nichtwohngebäuden von Unternehmen, Vereinen und Kommunen30 % Zuschuss
BAFA EEW – Energie- und Ressourceneffizienz in der WirtschaftEffiziente Querschnittstechnik, Prozesswärme aus Erneuerbaren (z. B. Prozess-Wärmepumpen), Mess- und Regeltechnik, Anlagenoptimierung, Elektrifizierung kleiner UnternehmenProzesswärme mit Wärmepumpe: 60 % kleine, 50 % mittlere, 40 % große Unternehmen
BAFA BEW – effiziente WärmenetzeNeubau und Umbau von Wärmenetzen ab 17 Gebäuden oder 101 WohneinheitenMachbarkeitsstudie 50 %, Investition bis 40 %, Betriebsförderung für Wärmepumpen bis 9,2 ct/kWh über 10 Jahre
KfW 270PV, Speicher, Ladeinfrastruktur auf Gewerbe- und KommunalgebäudenFörderkredit

Kommunen erhalten kostenlose Fördermittelberatung bei der Energieagentur Rheinland-Pfalz (Tel. 0631 34371 777).

Ausblick

Was sich 2027 ändert

Bei der Wärmepumpe sinken Boni und förderfähige Kosten ab Februar 2027 halbjährlich. Für Solaranlagen soll mit dem EEG 2027 die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen enden – das Gesetz ist aber noch nicht beschlossen.

  1. Stichtag für Solaranlagen EntwurfLetzter Tag für die Inbetriebnahme mit 20 Jahren fester Einspeisevergütung.
  2. EEG 2027 soll starten EntwurfNeue Anlagen: Übergangszahlung 5,2 ct/kWh für höchstens 36 Monate, danach Direktvermarktung. Dazu eine dauerhafte Begrenzung der Einspeisung auf 50 %.
  3. Wärmepumpe: Bonus sinkt auf 12 % beschlossenKlimageschwindigkeits-Bonus 12 %, förderfähige Kosten 27.250 € für die erste Wohneinheit.
  4. Neue Wärmepumpen-Förderung angekündigtGrundförderung für Wärmepumpen 15 % statt 30 %, dafür ein Bonus von 15 % für Geräte aus EU-Produktion. Andere Heizungsarten behalten 30 %. BAFA: neuer Bonus für energetisch besonders schlechte Gebäude (Dämmung, Fenster).
  5. Steuerbare Wärmepumpen angekündigtNeue Wärmepumpen brauchen für die Förderung eine digitale Schnittstelle zur netzdienlichen Steuerung und ein intelligentes Messsystem.
  6. Bonus sinkt auf 8 % beschlossenKlimageschwindigkeits-Bonus 8 %, förderfähige Kosten 26.500 €. Weitere Absenkung alle sechs Monate bis August 2028.
  7. Ende synthetischer Kältemittel beschlossenAb 2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln (z. B. R290) gefördert.

EEG 2027: Wo steht das Gesetz?

Der Bundestag hat den Regierungsentwurf am 24.09.2026 in erster Lesung beraten, am 05.10.2026 folgt eine Anhörung. Beschlossen werden soll das Gesetz bis Ende Oktober; danach muss noch die EU-Kommission zustimmen. Zur Debatte stehen unterschiedliche Positionen:

ThemaRegierungsentwurfForderung Bundesrat
Neue kleine Anlagen5,2 ct/kWh für max. 36 Monate (2027 unter 50 kW, 2028 unter 25 kW, 2029–2030 unter 7 kW)Übergangszahlung verlängern und erhöhen; unter 25 kW weiter Marktprämie
Einspeisegrenzedauerhaft 50 % für neue Dachanlagenfür Anlagen unter 100 kW ablehnen
Balkonkraftwerkenicht betroffen–
Neues Heizungsgesetz (Gebäudemodernisierungsgesetz): Seit 29.07.2026 in Kraft. Die Pflicht, beim Heizungstausch 65 % erneuerbare Energie zu nutzen, ist entfallen – neue Öl- und Gasheizungen sind wieder erlaubt. Ab 2029 müssen fossile Heizungen aber steigende Anteile Bio-Brennstoff nutzen: 10 % (2029), 15 % (2030), 30 % (2035), 60 % (2040).
Unverändert bleibt: 0 % MehrwertsteuerSteuerfreiheit bis 30 kWpVergütung für bestehende Anlagen§ 14a-Netzentgelt

Vertrag widerrufen